Risikolebensversicherung für (junge) Unternehmer

Ein gutes Beispiel mit Bedarf an einer Riskolebensversicherung sind natürlich Geschäftspartner. Nehmen wir eine Firma mit zwei Gesellschaftern, die beide 50 Prozent der Anteile halten. Verstirbt einer der Partner, gehen, zumindest theoretisch, dessen Anteile als Erbschaft an seine Familie.

In der Regel haben Gesellschafter jedoch vertraglich vereinbart, dass der verbliebene Partner die Geschäftsanteile übernimmt. Aber natürlich gehen die Erben dabei nicht leer aus. Denn die vertragliche Vereinbarung besagt meistens, dass der Geschäftspartner die Erben für den Erhalt der Anteile auszahlen muss.

Dabei kann unter Umständen eine sehr hohe Summe fällig werden. Die Lösung dafür ist eine Risikolebensversicherung mit einem „Über-Kreuz-Vertrag“, in dem sich die Geschäftspartner „überkreuz“ einsetzen und als Versicherungsnehmer das Leben des anderen versichern. So erhält der verbliebene Geschäftspartner die Versicherungssumme und kann damit die Hinterbliebenen seines verstorbenen Partners auszahlen. Somit ist die Zukunft der Erben und die der Firma abgesichert.

Diese Form der Absicherung ist besonders wichtig für Ärzte in Gemeinschaftspraxen, analog zu Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in gemeinschaftlichen Kanzleien. Was passiert, wenn ein Teilhaber plötzlich verstirbt? Dann müssen die verbliebenen Partner die gesamten Betriebskosten über einen gewissen Zeitraum tragen, obwohl ein Teil des Umsatzes fehlt. Auch Erbschaftsansprüche der Hinterbliebenen könnten das wirtschaftliche Gefüge der Praxis oder der Kanzlei durcheinanderbringen. Deswegen ist eine Absicherung hier sehr wichtig.

Auch Start-up-Unternehmen und Jungunternehmer sollten über dieses Thema nachdenken.


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