D&O Versicherung

Die Directors and Officers Liability Insurance ist eine sehr wichtige Versicherung, denn eine Fehlentscheidung kann einen Manager aus der Bahn werfen!

Warum Sie sich mit einer D&O Versicherung beschäftigen sollten:

Wer Verantwortng übernimmt und Entscheidungen fällt, ist immer auch dem Risiko ausgesetzt, Fehler zu machen und dafür in Haftung genommen zu werden. Das gilt für Manager, Aufsichtsräte oder Beiräte. Während DAX-Unternehmen längst Sicherheitsnetze für ihre Manager gespannt haben, verzichten viele Mittelständler, Verbände und Vereine noch auf diesen Schutz. Das birgt große Gefahren für die handelnden Personen. Mit einer D&O Versicherung erhalten Sie eine ideale Haftpflichtversicherung zur Absicherung Ihrer persönlichen Risiken.

Welche Fragen Sie sich stellen sollten:

  • Wer haftet, wenn Fehlentscheidungen mit finanziellen Risiken getroffen werden?
  • Welche Absicherung besteht bei Versäumnissen, die zu Mehrkosten führen?
  • Wer übernimmt die Kosten für Fehlentscheidungen von ehrenamtlichen
    Entscheidern?
  • Welche Absicherung bestehen gegen Forderungen von Dritten?

Schadenbeispiel 1:

Eine GmbH befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise. Dennoch gleicht der Geschäftsführer Forderungen von einem wichtigen Zulieferer in Höhe von 900.000 Euro aus. Kurze Zeit später muss der Geschäftsführer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit stellen. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung von 900.000 Euro an den Zulieferer bestanden hätte und der Geschäftsführer diese Zahlungen aus seinem privaten Vermögen an den Insolvenzverwalter gemäß § 64 GmbHG zurückzahlen müsse. Denn Zahlungen an Gläubiger nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit seien nicht zulässig. Der Anspruch des Insolvenzverwalters ist begründet. Der Versicherer übernimmt die Zahlung von 900.000 Euro an den Insolvenzverwalter.

Schadenbeispiel 2:

Der Geschäftsführer eines Unternehmens schließt einen langfristig angelegten Leasing- und Wartungsvertrag mit einem IT-Systemdienstleister. Als ein Jahr später gegen das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, werden die Verträge nach § 109 der Insolvenzordnung gekündigt. Der IT-Systemdienstleister fordert Schadenersatz und argumentiert, dass der Geschäftsführer die Überschuldung bereits bei Vertragsschluss gekannt, aber nicht mitgeteilt habe – mit dieser Information hätte der Dienstleister den Vertrag nicht geschlossen. Der Versicherer gewährt passiven Rechtsschutz und hilft somit dem versicherten Unternehmen, die Schadenersatzforderung in Höhe von 140.000 Euro abzuwehren.

Schadenbeispiel 3:

Ein Unternehmen übernimmt bei einem Bauprojekt die kaufmännische Bauherrenvertretung. Dabei versäumt der Geschäftsführer, Ansprüche aus einem Kaufvertrag geltend zu machen, die daraufhin verjähren. Der Geschäftsführer wird für den finanziellen Schaden durch das Versäumnis verantwortlich gemacht. Der Versicherer reguliert den Schaden in Höhe von 40.000 Euro.

Vorsicht vor Online-Vergleichsrechnern

  • Oft ist die Auswahl der zur Verfügung stehenden Tarife sehr eingeschränkt. Ein unabhängiger Marktvergleich findet nicht statt.
  • Individuelle Erweiterungen und Deckungseinschlüsse sind nicht möglich.
  • Wenn Sie selber vergleichen, findet meistens nur ein Preisvergleich statt. Die genaue Analyse Ihres Bedarfs bleibt ebenso aus wie ein vollständiger Bedingungsvergleich.
  • Im Gewerbegeschäft gibt es Rahmenverträge und Sonderkonditionen, die nicht in den Vergleichsrechnern enthalten sind. Zudem verhandelt ein guter Makler die angebotenen Prämien in Anhängigkeit von der Kundenverbindung und der Schadenquote nach.

Wenn Sie Fragen zum Thema D&O Versicherung haben, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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