Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH), auch Berufshaftpflichtversicherung, benötigen Unternehmen, die beruflich Auskunft erteilen, beratend tätig sind oder Verträge vermitteln, hoheitlich tätig werden oder fremde Interessen verwalten und wahrnehmen. Per Gesetz haften Sie bei Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe. Achten Sie daher auf eine ausreichende Versicherungssumme. In einer VSH werden echte Vermögensschäden versichert. Das sind Schäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist.

Für die Kammerberufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure) ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Aber auch andere Berufsgruppen benötigen eine VSH, weil eine normale Betriebshaftpflichtversicherung keine echten Vermögensschäden abdeckt.

Beispiele:

  • Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche
  • Werbe-, PR- und Grafikagenturen
  • Medienunternehmen (TV, Print, Radio)
  • Hausverwalter und Facility Manager
  • Unternehmens- und Personalberater
  • Dienstleistungsunternehmen von A-Z (bitte fragen Sie uns an, ob Ihr Unternehmen eine VSH benötigt)

Vorsicht vor Online-Vergleichsrechnern

  • Oft ist die Auswahl der zur Verfügung stehenden Tarife sehr eingeschränkt. Ein unabhängiger Marktvergleich findet nicht statt.
  • Individuelle Erweiterungen und Deckungseinschlüsse sind nicht möglich.
  • Wenn Sie selber vergleichen, findet meistens nur ein Preisvergleich statt. Die genaue Analyse Ihres Bedarfs bleibt ebenso aus wie ein vollständiger Bedingungsvergleich.
  • Im Gewerbegeschäft gibt es Rahmenverträge und Sonderkonditionen, die nicht in den Vergleichsrechnern enthalten sind. Zudem verhandelt ein guter Makler die angebotenen Prämien in Anhängigkeit von der Kundenverbindung und der Schadenquote nach.

Wenn Sie Fragen zum Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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