Sportgeräteversicherung
Die Zurich Versicherung bietet eine Sportgeräteversicherung an für:
- Golfausrüstungen (Golfschläger, Golfbags, Trollies, Golfbälle, Golfhandschuhe, übriges Zubehör wie z. B. Tee’s, Pitchgabel, Schirm etc.)
- Tauchausrüstungen (Tauchmasken, Flossen, Schnorchel, Tauchanzüge, Füßlinge, Handschuhe, Atemregler, Oktopus (Ersatzregler), Jackets, Bleigurte, Blei, Finimeter und Kompass/Tauchcomputer, Lampe, Messer, Taucheruhren, Pressluftflaschen etc.)
- Angelausrüstungen (Ruten, Futterale oder Taschen und sonstiges Zubehör)
- Renn- oder Triathlonräder inklusive Zubehör
- Sport- oder Jagdwaffen inklusive Zubehör, Ausrüstungsgegenstände und Munition
Es gelten die folgenden Parameter:
Versicherte Sachen
- Versichert sind die auf der Vorderseite der Police näher bezeichneten Sportgeräte, Sportausrüstungsgegenstände und deren tragbare Transportbehältnisse.
- Nicht versichert sind Land- und Wasserfahrzeuge, die bestimmungsgemäß durch Motorkraft oder Windkraft angetrieben werden ( hierzu zählen auch Surfbretter ), Luftfahrzeuge sowie Bekleidung, Jagd- und Sportwaffen.
Versicherte Gefahren und Schäden
- Der Versicherer leistet Entschädigung für Abhandenkommen der versicherten Sachen.
- Weiterhin leistet der Versicherer Ersatz für Schäden entstanden durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall und Absturz von Flugkörpern seiner Ladung oder seinen Teilen, sowie Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung und Einbruchdiebstahl.
- Des Weiteren besteht Versicherungsschutz, wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sie sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.
- Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich die versicherten Sachen am Domizil und/oder am nicht ständig bewohnten Zweitwohnsitz des Versicherungsnehmers befinden.
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
Ausgeschlossen sind die Gefahren:
- des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
- von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
- der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
- aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
- der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
Weiterhin sind ausgeschlossen Schäden
- die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen im Freien zurückgelassen werden.
- durch Diebstahl aus einem KFZ, sofern die versicherten Sachen nicht im nicht einsehbaren Kofferraum untergebracht sind.
- infolge Liegen-, Stehen- und Hängen lassen.
- durch Abnutzung und Verschleiß.
- Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, für die ein Dritter als Hersteller, Verkäufer oder aus Reparaturauftrag vertraglich einzutreten hat.
Versicherungswert, Versicherungssumme, Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Als Versicherungswert gilt derjenige Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen. Sofern nichts anderes vereinbart gilt, werden folgende Abzüge gemacht:
- Bis zu einem Alter von 2 Jahren: kein Abzug
- Über 2 Jahre bis 4 Jahre: 20 %
- Über 4 Jahre bis 6 Jahre: 35 %
- Über 6 Jahre: 50 %
Die Versicherungssumme gilt auf erstes Risiko vereinbart; sie soll jedoch dem Versicherungswert der gesamten versicherten Sachen entsprechen.
Ersetzt wird
- bei abhandengekommenen oder zerstörten Sachen der Versicherungswert.
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bis maximal 75 % des Versicherungswertes.
Die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall ist begrenzt auf die Versicherungssumme.
Das gilt jedoch nicht für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, soweit diese auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Selbstbehalt
Es gilt ein Selbstbehalt je Schadenfall von 150 €.
Dies sind nur Auszüge aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Den vollständigen Text finden Sie bei den Downloads.
Tarif
Prämiensätze:
- Versicherungssumme bis 10.000 €, Geltungsbereich Europa 30,50 ‰, Geltungsbereich weltweit 40,00 ‰
- Versicherungssumme 10.001 € – 25.000 €, Geltungsbereich Europa 25,00 ‰, Geltungsbereich weltweit 32,50 ‰
- Versicherungssumme 25.001 € – bis 50.000 €, Geltungsbereich Europa 20,00 ‰, Geltungsbereich weltweit 26,00 ‰
Beispiel:
Versicherungssumme 8.000 €, Geltungsbereich Europa: 8.000 € x 30,50 ‰ = 244,00 €
Die Mindestprämie je Vertrag liegt bei 100,00 €.
Alle Prämien verstehen sich netto, zuzüglich 19 % Versicherungssteuer.
Antrag
Bei diesem Produkt ist die Zurich leider noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Der Antrag muss ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Bitte beachten Sie dabei die Ausfüllhinweise zum Antrag.
Bitte tragen Sie auf der ersten Seite bei Vertriebsgesellschaft „02“ und bei Agenturnummer „6042885“ ein, damit der Vertrag auf uns geschlüsselt wird und wir Sie dazu betreuen können.
Sie können uns den per Mail als PDF, per Fax oder per Post zukommen lassen.
Wenn Sie Hilfe beim Antrag benötigen, rufen Sie uns bitte an. Wir übernehmen das Ausfüllen gerne für Sie.
Downloads
Informationsblatt: Download
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Download
Antrag: Download
Ausfüllhinweise zum Antrag: Download
Wenn Sie Fragen zur Sportgeräteversicherung haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
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