Krankentagegeldversicherung

Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit – dennoch bestens abgesichert sein

Ein Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit wird oftmals unterschätzt. Mit dem Krankentagegeld minimieren Sie dieses Risiko – ein Muss für Erwerbstätige, egal ob angestellt oder selbstständig. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall können Ihnen hohe Einkommensverluste entstehen.

Sichern Sie daher Ihren gewohnten Lebensstandard ab!

Als Angestellter haben Sie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von sechs Wochen. Danach zahlt die GKV nur mit ein Krankengeld von etwa 78 % Ihres letzten Nettoeinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bei 2.200 € netto entsteht somit eine Lücke von 484 € pro Monat!

Wichtig: Eine Arbeitsunfähigkeit von vier bis sechs Monaten, z.B. bei einem Bandscheibenvorfall, ist durchaus keine Seltenheit.

Selbstständige können sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegen Verdienstausfall versichern.

Wie hoch sollte Ihr Krankentagegeld sein? Bedarfsermittlung

Bei dem o.a. Link geht es nur um die Bedarfsermittlung. Auf der Seite werden auch Prämien angezeigt. Diese sind von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bzw. der Union Krankenversicherung. Als unabhängiges Maklerunternehmen bieten wir Ihnen selbstverständlich auch Tarife anderer Gesellschaften an.

Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Wenn Sie ein Krankentagegeld versichern möchten, Ihr Gesundheitszustand das jedoch nicht zulässt, so haben wir dafür auch Lösungen.

HanseMerkur

Der Tarif KTS der Hanse Merkur hat keine Gesundheitsprüfung.

Wichtig ist, dass es eine Ausschlussklausel laut Bedingungen gibt.

„Es besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde.
Besteht hinsichtlich dieser Erkrankungen oder Unfallfolgen bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall (vgl. § 1 Abs. 2 AVB/TS) und tritt auch kein weiterer Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Beginn des Versicherungsschutzes ein, der mit den vor Vertragsschluss bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht, entfällt dieser Leistungsausschluss.“

Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in dem Versicherungsschutz eingeschlossen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung
  • Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Max. versicherbares Krankentagegeld 20 € ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Höchsteintrittsalter: 50 Jahre

Münchener Verein

Der Tarif 380 hat bis zu einem Tagessatz von 20 € keine Gesundheitsprüfung.

Wichtig ist, dass es eine Ausschlussklausel laut Bedingungen gibt.

„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht.“

Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen aus festem Arbeitsverhältnis
  • 6-wöchige Lohnfortzahlung
  • Lohn- und Einkommenststeuerpflicht
  • Anspruch auf Leistungen einer deutschen GKV
  • Max. versicherbarer Tagessatz ohne Gesundheitsprüfung 20 € (ab 5 € bis 20 € in 1-€-Schritten wählbar) ab dem 43. Tag
  • Mindestaufnahmealter 17 Jahre, Höchstaufnahmealter 60 Jahre

DKV

Der Tarif KTOG der DKV hat keine Gesundheitsprüfung.

Wichtig ist, dass es eine Moratoriumsklausel laut Bedingungen gibt.

„Wir prüfen in den ersten zwei Versicherungsjahren, ob in den letzten 24 Monaten vor Antragsstellung aufgrund von Krankheit / Unfall Arbeitsunfähigkeiten von 21 Tagen und länger vorlagen. Ergibt die Prüfung des Grundes für die alte und erneute Arbeitsunfähigkeit einen ursächlichen Zusammenhang, dann leisten wir kein Tagegeld.“

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung
  • Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Regelmäßiges Einkommen
  • Max. versicherbares Krankentagegeld 30 € ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Kein Höchstaufnahmealter
  • Maximale Laufzeit nur 60 Monate

Sie können sich selber ein Bild machen und Angebote vergleichen: Zum Vergleichsrechner

Wir weisen aber darauf hin, dass nicht alle Versicherer und Tarife auf dem Vergleichsrechner sind. Außerdem kommt es bei einer guten Versicherung nicht nur auf den Preis an, sondern vor allem auf gute Bedingungen. Da wir im Lesen von Versicherungsbedingungen geübter sind, fordern Sie gerne ein Angebot für eine Krankentagegeldversicherung bei uns an und nehmen Kontakt auf.


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